Nach einer ohnlängst erschienenen Verordnung des Obergenerals der Sambre und Maasarmee, L. Hoche, werden in den eroberten Ländern ... / Die Regierung des kölnischen Landes an ihre Mitbürger, und alle ihr untergeordneten Beamten. Von Regierungswegen. Brill Sekretär. Bonn, 21. März 1797
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