16 Titles in Scotti, Johann Josef: Provinzial-Gesetze. 1821-1836
jump to filter-optionsDer Düsseldorfer Regierungsregistrator Johann Josef Scotti (1787-1866) gab zwischen 1821 und 1836 zunächst in privater Initiative, dann im amtlichen Auftrag die Gesetze und Verordnungen der rheinischen Territorien des Alten Reiches heraus. Dabei griff er sowohl auf noch unveröffentlichtes, d.h. sich in Archiven und Registraturen befindliches Material als auch auf bereits publizierte Verordnungen (Gesetzblätter etc.) zurück. Da ein vollständiger Abdruck des gesamten Materials sich als nicht möglich erwies, nahm er nur die bedeutenderen sowie die zu seiner Zeit noch gültigen Gesetze und Verordnungen in voller Länge auf. Die weniger bedeutenden Stücke gab er in ausführlichen Auszügen wieder bzw. deutete ihren Inhalt kurz nur an. Die so gesammelten Provinzialgesetze erschienen in fünf einzelnen Sammlungen, die jeweils aus chronologisch gegliederten Teilen bestehen. Bei einigen Sammlungen fügte er noch regionale Unterabteilungen hinzu.
Die Universitäts– und Landesbibliothek Bonn hat den „Scotti“ gemeinsam mit der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf digitalisiert. Die beiden nordrhein-westfälischen Landesbibliotheken scannten jeweils zwei Sammlungen des Scotti ein.
Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Herzogthum Cleve und in der Grafschaft Mark über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind
vom Jahre 1418 bis zum Eintritt der königlich preußischen Regierungen im Jahre 1816Scotti, Johann Josef (Ed.)Düsseldorf : Wolf, 1826Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem vormaligen Churfürstenthum Trier über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind
vom Jahre 1310 bis zur Reichs-Deputations-Schluß-mäßigen Auflösung des Churstaates Trier am Ende des Jahres 1802Scotti, Johann Josef (Ed.)Düsseldorf : Wolf, 1832Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in den vormaligen Wied-Neuwiedischen, Wied-Runkel'schen, Sayn-Altenkirchen'schen, Sayn-Hachenburg'schen, Solms-Braunfels'schen, Solms-Hohensolms- resp. Lich'schen, Nassau-Usingen'schen, Nassau-Weilburg'schen, Herzoglich Nassauischen und Wetzlar'schen (resp. fürstl. Primatischen, großherzogl. Frankfurt'schen etc.) - nunmehr königlich preußischen - Landes-Gebieten, über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind
vom Eintrittszeitpunkt ihrer Wirkungskraft, bis zu jenem der königl. preußischen Gesetzgebung in den Jahren 1815 und 1816Scotti, Johann Josef (Ed.)Düsseldorf : Wolf, 1836