Rheinische Vierteljahrsblätter

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Die Rheinischen Vierteljahrsblätter sind die wissenschaftliche 'Hauszeitschrift' der Abteilung für Geschichte der Frühen Neuzeit und Rheinische Landesgeschichte, ehemals Institut für geschichtliche Landeskunde der Rheinlande. Bei Gründung des Instituts im Jahr 1920 stellte man die Geschichte der preußischen Rheinprovinz in den Mittelpunkt. Auch heute bezieht sich das Adjektiv rheinisch am ehesten auf den rheinischen Teil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, während die westfälische Landesgeschichte ihren Sitz in Münster hat. Dennoch hat man die rheinische Landesgeschichte nie eng auf diese Region beschränkt, sondern das Rheinland immer als einen europäischen Kernraum verstanden, dessen epochenübergreifende Geschichte thematisch im Mittelpunkt der Rheinischen Vierteljahrsblätter steht. Darüber hinaus hat man den vielfältigen Verbindungen des Rheinlands stets Rechnung getragen und die Nachbarregionen wie die Pfalz, Luxemburg, Belgien und die Niederlande, Hessen, Westfalen, das Saarland und den Oberrhein ebenfalls beachtet. Dementsprechend werden im umfangreichen Rezensionsteil nicht nur landesgeschichtliche Veröffentlichungen des Rheinlands besprochen. Neben der Landesgeschichte hat man sich in der Tradition der Landeskunde immer um eine enge Zusammenarbeit und eine Berücksichtigung der Nachbardisziplinen bemüht, die einen Blick auf das Rheinland auch als Kulturlandschaft erlauben, so dass vor allem die Sprachwissenschaft, aber auch die Volkskunde (heute Kulturanthropologie), die Archäologie und weitere Nachbardisziplinen in Aufsätzen und Rezensionen zu Wort kommen. Die Zeitschrift erscheint seit 1931, zunächst in vierteljährlichen Heften, inzwischen einmal jährlich im September. Der renommierte Name wurde trotz dieser Umstellung beibehalten.

Erklärung zu den Rechten der Autorinnen und Autoren der Rheinischen Vierteljahrsblätter:
Die Redaktion der Rheinischen Vierteljahrsblätter hat sich redlich darum bemüht, das Einverständnis sämtlicher Autorinnen und Autoren der Jahre ab 1994 zur Onlineveröffentlichung einzuholen. Aufsätze, zu denen ein Einverständnis fehlt, werden nicht online gestellt. Der Rezensionsteil der Zeitschrift wird indes in Gänze eingestellt. Wegen der komplexen rechtlichen Lage sind sämtliche Abbildungen nicht online einsehbar.