Securis Ad Radicem Posita, Oder Gründtlicher Bericht Loco Libelli, Worin der Stadt Cöllen am Rhein Ursprung und Erbawung klär- und umbständtlich vorgestellt : auch ferner angewiesen ist, wasmassen dieselbe darsieder biß ins fünffte Sæculum in der Römischen Käyseren Beherrschung gestanden ; Nachgehends von Childerico I. denen Fränckischen Königen unterthänig gemacht ... in denen letzteren Zeiten aber für eine ungemittelte freye Reichs-Statt gantz irrig geachtet worden, und nunmehr ... ihrem rechtmäßigem Landts-Fürsten und Herren, Dem Hochwürdigst-Durchleuchtigsten Fürsten und Herren, Hn. Maximilian Henrichen Ertzbischoffen zu Cöllen ... Vnd Seiner Churfürstlicher Durchleuchtigkeit Nachfolgern am Ertz Stifft vermittels Richterlichen Spruchs zu zuerkennen seye / [Petrus Alexander Bossart, J.U. Ltus.]