Alte Foliierung: Bl. 3-511, [512]; fehlerhaft: auf Bl. 9 folgt 11, auf Bl. 87 folgt 89, auf Bl. 504 folgt 506 und auf Bl. 507 folgt 511. Zwischen Bl. 241 und 242 ist ein unfoliiertes Bl. geheftet, das letzte Bl. ist nicht foliiert.
Vorgeheftet ist ein Blatt mit Inhaltsvermerk von späterer Hand.