Von Gottes Gnaden Wir Clement August Ertz-Bischoff zu Cöln ... Thuen kund ... demnach Wir in Unserer unterm 24ten Martii lauffenden Jahrs in offenen Druck ins Land außgelassener Verordnung, wie es in Puncto Titulaturæ & Jurisdictionis von und bey unseren Land-Drost und Rhäten ins künfftig gehalten haben wollen, auch dieses haubtsachlich mit einfliessen laßen, daß erwehnte Unsere Land-Drost und Rhäte sich hierunter weiter nichts, als was in der von Unserem negsten Herrn Vorfahren Churfür