Ihr empfanget die ins Teutsche übersetzte Verordnung der Intermediär-Kommission in Betreff der Berechnung der ausgestellten Bons zu dem Ende hierneben, [...] / Die Regierung des kölnischen Landes an alle Beamte und Stadträthe. Von Regierungs wegen. Vt. Bouget. Eilender, Sekretär. Bonn, 10. Mai 1797
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