Ihr empfanget die ins Teutsche übersetzte Verordnung der Intermediär-Kommission in Betreff der Berechnung der ausgestellten Bons zu dem Ende hierneben, ... / Die Regierung des kölnischen Landes an alle Beamte und Stadträthe. Von Regierungs wegen. Vt. Bouget. Eilender, Sekretär