In der Verordnung vom 2ten l. M. May hat die Regierung sich vorbehalten, einen Theil der jüngst ausgeschriebenen Contribution ... / Die Regierung des kölnischen Landes an alle Beamte. Von Regierungs wegen. Vt. J. G. Neesen. Eilender, Sekretär. Bonn, 6. Mai 1797
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