Da der kommandirende General der Sambre- und Maasarmee die Steckung erfahren hat, welche in allen Zweigen der bürgerlichen Verwaltung des eroberten Landes [...] / Der kommandirende General beauftragt zur General-Verwaltung der eroberten Lande. L. Hoche.
Inhalt
An dieser Stelle stehen noch keine Inhalte zur Verfügung