Die Aemter, Regierungen, Gemeinden, Klöster, Stadtmagistrate und andere Obrigkeiten der Länder, welche die Sambre- und Maasarmee an den beiden Rheinufern inne [...] / Der Obergeneral der Sambre- und Maas-Armee, ... L. Hoche. Wetzlar, 31. August 1797
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